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Der Pfarrgemeinderat wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Kirchengemeinde entsprechend der Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte im Bistum Trier. Die Wahl findet voraussichtlich nach seiner konstizuierenden Sitzung im Februar 2022 statt.
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:
Der Verwaltungsrat entsendet außerdem Delegierte in die Verbandsvertretung. Dies ist das Organ, das auf der Ebene Kirchengemeindeverbandes für die Finanz-, Vermögens- und Personalangelegenheiten zuständig ist.