Solidarität:Armut im Saarland – Eine bleibende Herausforderung

Die Lebensbedingungen armer Menschen im Saarland sind weiterhin von großen Schwierigkeiten geprägt. Die Lebensbedingungen armer Menschen im Saarland sind weiterhin von großen Schwierigkeiten geprägt.
Besonders diejenigen, die nicht in der Lage sind, sich selbst aus dieser Situation zu befreien, sind auf die Solidarität und Hilfe der Gemeinschaft angewiesen, um ein würdiges Leben führen zu können. Um diese Menschen kümmert sich die Katholische Pfarrei Scheidter Tal St. Remigius. Seit sechs Jahren engagiert sich ein ehrenamtliches Helferteam der Pfarrei, indem es jährlich über 500 Lebensmittelpakete an hilfsbedürftige Menschen im Scheidter Tal und der Umgebung verteilt. Bis zu 50 Erwachsene und Kinder erhalten zwei Mal pro Monat eine Grundausstattung mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs. Besonders im Fokus stehen Familien mit kleinen und schulpflichtigen Kindern sowie ältere, alleinstehende Personen. Voraussetzung für den Erhalt eines Pakets ist ein amtlicher Nachweis der Bedürftigkeit, zudem darf das Angebot der Tafeln objektiv nicht nutzbar sein.
Das Helferteam investiert seine Freizeit in den Einkauf und das Einsammeln der Lebensmittel sowie der wöchentlich gespendeten Backwaren der Bäckerei Weidmann. Um den Bedarf zu decken, organisiert oder beteiligt sich das Team an bis zur sechs Lebensmittelspendenaktionen „kaufe 2 – spende 1“ in Supermärkten der Ketten REWE, EDEKA und Kaufland. Seit 2020 erhält die Initiative viel Zuspruch und wird finanziell und mit Lebensmittelspenden unterstützt. Im Namen der Bedürftigen danken wir Ihnen herzlich. Jede Spende – sei es Geld oder Lebensmittel – ist ein Zeichen der Solidarität. Jedes Lebensmittelpaket ist der gemeinsame Betrag zu einem menschenwürdigeren Leben.
Falls Sie uns Geld spenden möchten, nutzen Sie bitte diese Bankverbindung:
Kath. Kirchengemeinde Scheidter Tal St. Remigius
Empfängerin: Kath. Kirchengemeinde Scheidter Tal St. Remigius
IBAN: DE36 5905 0101 0067 1689 63
Verwendungszweck: „Lebensmittelpakete“
Ihre Spende ist nach § 10b Einkommenssteuergesetz steuerlich absetzbar. Die Spenden kommen direkt und vollständig bei den Bedürftigen an.
