Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist der Förderung eines vielfältigen kirchlichen Lebens in der Pfarrei, der Verkündigung der Botschaft Jesu Christi in Wort und Tat, der Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst am Nächsten verpflichtet.
In jeder Pfarrei soll ein Pfarrgemeinderat oder ein Kirchengemeinderat gebildet werden. (§ 1 Grundsätze. Ordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier). Die Mitglieder das Pfarrgemeinderates sind:
- Pfarrer. Peter Serf
- Florian Gepp, Vorsitzender
- Ottilie Friedrich, stellvertretende Vorsitzende
- Victoria Garza Mendia, Schriftführerin
- Bernadette Birgfeld
- Michael Britz
- Martina Gil Burgos
- Thomas Hemprich
- Angelika Klein
- Antonino Palamenghi
- Franz Rebmann
- Monika Rosina, Delegierte im Rat des Pastoralen Raums
- Heribert Wies
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. (§ 1 (1) KVVG).Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer oder dem vom Bischöflichen Generalvikar mit der Leitung der Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde Beauftragten als Vorsitzendem, und den gewählten Mitgliedern. (§ 3 (1) KVVG).
Unsere Mitglieder des Verwaltungsrates:
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- Pfarrer Peter Serf (Vorsitzender)
- Johannes Birgfeld
- Ottilie Friedrich
- Victoria Garza Mendia
- Alexandra Hemprich
- Dr. Hans-Georg Herrmann
- Roland Kuhn
