Pfarrgemeinderatswahl 2025

Kandidaten sind vorschlagen
Liebe Gemeindemitglieder,
am 8./9. November 2025 wird in unserer Pfarrei der neue Pfarrgemeinderat gewählt.
Folgende Kandidatinnen/Kandidaten stellen sich zur Wahl:
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Birgfeld Bernadette |
66133 Scheidt |
Maskenbildnerin |
42 |
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Britz Michael |
66133 Scheidt |
Diplom-Ingenieur |
55 |
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Friedrich Ottilie |
66132 Bischmisheim |
Rentnerin |
75 |
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Garza Mendia Victoria |
66121 Schafbrücke |
Studienrätin |
47 |
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Gepp Florian |
66133 Scheidt |
Refer. Generalvikariat |
33 |
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Gil-Burgos Martina |
66133 Scheidt |
Heilpraktikerin für Psychoth |
50 |
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Hemprich Thomas |
66133 Scheidt |
Rentner |
63 |
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Klein Angelika |
66132 Bischmisheim |
Rentnerin |
68 |
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Langenberger Michael |
66133 Scheidt |
Elektrotechniker |
55 |
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Palamenghi Antonino |
66132 Bischmisheim |
Diplomingenieur |
58 |
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Rebmann Franz |
66386 Rentrisch |
Rentner |
74 |
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Rosina Monika |
66386 Rentrisch |
Rentnerin |
69 |
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Wies Heribert |
66386 Rentrisch |
Rentner |
76 |
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Zenner Christine |
66133 Scheidt |
Erzieherin |
60 |
Die Listen der vorgeschlagenen Kandidaten liegen auch in den Kirchen der Pfarreien aus.
Indem Sie per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, nehmen Sie nicht nur aktiv Einfluss auf die weitere Entwicklung unserer Pfarrgemeinde, sondern wertschätzen mit Ihrer Stimmabgabe auch das ehrenamtliche Engagement der Kandidatinnen und Kandidaten.Zugegeben, die Kirche ist immer noch sehr stark von der Hierarchie her geprägt. Deshalb ist es umso wichtiger, die Möglichkeiten demokratischer Mitbestimmung und Gestaltung wahrzunehmen, wie es die Mitwirkung im Pfarrgemeinderat ermöglicht.
Deshalb appeliere ich an Sie. „Gehen Sie zur Wahl!!“
Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen unserer Pfarrei für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen.
Die von Ihnen in den Pfarrgemeinderat gewählten Frauen, Männer und Jugendlichen tragen für die kommenden Jahre Verantwortung für die Gestaltung und die Entwicklung des Gemeindelebens unserer Pfarrei.
In einer Zeit, in der sich viele Zukunftsfragen für unsere Kirche in einer neuen Qualität stellen, benötigt unsere Pfarrei engagierte Menschen, die Verantwortung übernehmen
Daher unsere Bitte: Schlagen Sie Kandidatinnen und Kandidaten vor oder überlegen Sie, ob eine Kandidatur für Sie selbst in Betracht kommt.
Wie viele Personen können in den neuen Pfarrgemeinderat gewählt werden?
Der bisherige Pfarrgemeinderat hat die Anzahl der zu wählende Mitglieder des neuen Pfarrgemeinderats auf 9 festgelegt.
Wer kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen?
Wahlvorschläge kann jede und jeder Wahlberechtigte einreichen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer
- katholisch ist,
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat. Katholikinnen und Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in unserer Pfarrei haben, sind dann wahlberechtigt und wählbar, wenn sie am Leben unserer Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren und die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Sie haben nachzuweisen, dass sie aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei ausgetragen worden sind.
