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Pfarrgemeinderatswahl 2025

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Datum:
12. Sept. 2025
Von:
Pfarrei Scheidter Tal

Kandidaten sind vorschlagen

Liebe Gemeindemitglieder,

am 8./9. November 2025 wird in unserer Pfarrei der neue Pfarrgemeinderat gewählt.

Folgende Kandidatinnen/Kandidaten stellen sich zur Wahl:

Birgfeld Bernadette

66133 Scheidt

Maskenbildnerin

42

Britz Michael

66133 Scheidt

Diplom-Ingenieur

55

Friedrich Ottilie

66132 Bischmisheim

Rentnerin

75

Garza Mendia Victoria

66121 Schafbrücke

        Studienrätin

47

Gepp Florian

66133 Scheidt

Refer. Generalvikariat

33

Gil-Burgos Martina

66133 Scheidt

Heilpraktikerin für Psychoth

50

Hemprich Thomas

66133 Scheidt

Rentner

63

Klein Angelika

66132 Bischmisheim

Rentnerin

68

Langenberger Michael

66133 Scheidt

Elektrotechniker

55

Palamenghi Antonino

66132 Bischmisheim

Diplomingenieur

58

Rebmann Franz

66386 Rentrisch

Rentner

74

Rosina Monika

66386 Rentrisch

Rentnerin

69

Wies Heribert

66386 Rentrisch

Rentner

76

Zenner Christine

66133 Scheidt

Erzieherin

60

Die Listen der vorgeschlagenen Kandidaten liegen auch in den Kirchen der Pfarreien aus. 

Indem Sie per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, nehmen Sie nicht nur aktiv Einfluss auf die weitere Entwicklung unserer Pfarrgemeinde, sondern wertschätzen mit Ihrer Stimmabgabe auch das ehrenamtliche Engagement der Kandidatinnen und Kandidaten.Zugegeben, die Kirche ist immer noch sehr stark von der Hierarchie her geprägt. Deshalb ist es umso wichtiger, die Möglichkeiten demokratischer Mitbestimmung und Gestaltung wahrzunehmen, wie es die Mitwirkung im Pfarrgemeinderat ermöglicht.

Deshalb appeliere ich an Sie. „Gehen Sie zur Wahl!!“

Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen unserer Pfarrei für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen.

Die von Ihnen in den Pfarrgemeinderat gewählten Frauen, Männer und Jugendlichen tragen für die kommenden Jahre Verantwortung für die Gestaltung und die Entwicklung des Gemeindelebens unserer Pfarrei.

In einer Zeit, in der sich viele Zukunftsfragen für unsere Kirche in einer neuen Qualität stellen, benötigt unsere Pfarrei engagierte Menschen, die Verantwortung übernehmen

Daher unsere Bitte: Schlagen Sie Kandidatinnen und Kandidaten vor oder überlegen Sie, ob eine Kandidatur für Sie selbst in Betracht kommt.

Wie viele Personen können in den neuen Pfarrgemeinderat gewählt werden?

Der bisherige Pfarrgemeinderat hat die Anzahl der zu wählende Mitglieder des neuen Pfarrgemeinderats auf 9 festgelegt.

Wer kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen?

Wahlvorschläge kann jede und jeder Wahlberechtigte einreichen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer

  • katholisch ist,
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat. Katholikinnen und Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in unserer Pfarrei haben, sind dann wahlberechtigt und wählbar, wenn sie am Leben unserer Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren und die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Sie haben nachzuweisen, dass sie aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei ausgetragen worden sind.