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Pfarrgemeinderatswahl 2025

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Datum:
12. Sept. 2025
Von:
Pfarrei Scheidter Tal

Kandidaten vorschlagen

Liebe Gemeindemitglieder,

am 8./9. November 2025 wird in unserer Pfarrei der neue Pfarrgemeinderat gewählt.

Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen unserer Pfarrei für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen.

Die von Ihnen in den Pfarrgemeinderat gewählten Frauen, Männer und Jugendlichen tragen für die kommenden Jahre Verantwortung für die Gestaltung und die Entwicklung des Gemeindelebens unserer Pfarrei.

In einer Zeit, in der sich viele Zukunftsfragen für unsere Kirche in einer neuen Qualität stellen, benötigt unsere Pfarrei engagierte Menschen, die Verantwortung übernehmen

Daher unsere Bitte: Schlagen Sie Kandidatinnen und Kandidaten vor oder überlegen Sie, ob eine Kandidatur für Sie selbst in Betracht kommt.

Wie viele Personen können in den neuen Pfarrgemeinderat gewählt werden?

Der bisherige Pfarrgemeinderat hat die Anzahl der zu wählende Mitglieder des neuen Pfarrgemeinderats auf 9 festgelegt.

Wer kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen?

Wahlvorschläge kann jede und jeder Wahlberechtigte einreichen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer

  • katholisch ist,
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat. Katholikinnen und Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in unserer Pfarrei haben, sind dann wahlberechtigt und wählbar, wenn sie am Leben unserer Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren und die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Sie haben nachzuweisen, dass sie aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei ausgetragen worden sind.

Wie schlage ich Kandidatinnen und Kandidaten vor?

Sie haben die Möglichkeiten, mittels der entsprechenden Formulare, die ab sofort in den Kirchen ausliegen die Kandidatinnen und Kandidaten – oder sich selbst – vorzuschlagen.

Sie befüllen das Formular mit den Daten der betreffenden Person und bitten die Vorgeschlagenen bzw. den Vorgeschlagenen, auf diesem Formular ihre bzw. seine Bereitschaft zur Wahl zu bestätigen.

Möchten Sie nur einen Vorschlag machen, ohne die Bereitschaft der Vorgeschlagenen oder des Vorgeschlagenen zu erfragen, klärt der Wahlausschuss, ob die vorgeschlagene Person bereit ist, zu kandidieren.

Das Formular mit Ihren Vorschlägen

  • werfen Sie bitte in die gekennzeichnete Sammelbox, die an den Kircheneingängen bereitsteht oder in den Briefkasten des Pfarrbüros in Saarbrücken-Scheid, Kirchweg 13 oder
  • übersenden das Formular eingescannt an remigius.pfarramt@t-online.de .

Die ausgefüllten Formulare müssen spätestens am 05.10.2025 dem Wahlausschuss vorliegen: